ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
NovaZona AG
Aemmenmattstrasse 43
3123 Belp
[email protected]tel. +41 31 550 30 00
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URHEBERRECHT
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Der Verwendung der Kontaktdaten durch Dritte zur gewerblichen Nutzung wird ausdrücklich widersprochen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER NOVAZONA AG
(gültig ab 01.01.2017)
I. Geltung der AGB der NovaZona AG
Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der NovaZona AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten diese AGB als akzeptiert. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
II. Angebot und Vertragsschluss
Unsere sämtlichen Angebote in Offerten, Katalogen, Inseraten und Preislisten etc. sind freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht schriftlich eine Bindefrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch die Entgegennahme eines Reparatur-Auftrages oder durch unsere Lieferung zustande.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte, technische Daten etc. sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden durch uns schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Überschreitet ein Kunde durch seine Bestellung sein Kreditlimit oder befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug (s.Ziff. III.3.), so sind wir ihm gegenüber von unserer Lieferverpflichtungen entbunden.
Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen und sind weder stornierbar noch rückgabeberechtigt. Bei nachträglicher Abänderung kann durch uns eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Softwareträger sowie Hardware-Komponenten, deren Verpackungen geöffnet worden sind, werden nicht zurückgenommen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Unsere Preise verstehen sich, falls nicht schriftlich anders vereinbart, inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Frachtversicherungskosten ab Lager Belp.
Grundsätzlich sind unsere Produkte und Dienstleistungen bar zu begleichen (Bargeld in Schweizerfranken, EC-direkt, Postcard). Rechnungen sind innert 10 Tagen seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Werden Rechnungen, unabhängig von einer allfälligen Kreditlimite, nicht fristgerecht bezahlt, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und wir behalten wir uns das Recht vor, 8 % Verzugszins p.a. sowie Bearbeitungsgebühren nachzubelasten.
Die von uns gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Käufers einzutragen. Mit Anerkennung dieser AGB gibt der Kunde sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte ab, so dass wir den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen können.
IV. Lieferung/Nutzungslizenzen/Gefahrtragung
Sämtliche von uns vertriebenen Software-Programme werden nur unter der Bedingung verkauft, dass der Kunde unsere AGB anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Programme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm. Die Programme bleiben Eigentum der jeweiligen Hersteller. Eine Reproduktion der Software-Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger, ist dem Kunden vorbehältlich einer anderen schriftlichen Abrede nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Kunde zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Kunden nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Programme Dritten weder weiterzugeben noch in sonst irgendeiner Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen des Kunden. Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion der Software-Programme ganz oder auszugsweise zum Zwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb des gleichen Betriebes des Kunden zur Benützung auf mehreren Computersystemen.
Die rechtlichen Bestimmungen, namentlich in Software-Lizenzverträgen, von Drittherstellern der von uns vertriebenen Software-Programme bleiben hiermit ausdrücklich vorbehalten.
Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt uns, vom Kunden eine Konventionalstrafe von Fr. 10'000.- für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Davon unberührt bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche sowie die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigenden Schadenersatzansprüche gegen den Kunden.
Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe, einschliesslich der Konventionalstrafe.
Hat der Kunde das Software-Programm oder den Software-Programmträger zum Wiederverkauf erworben, so ist es ihm nicht gestattet, das Software-Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung. Die von Dritten bei Verletzung zu zahlende Konventionalstrafe fällt an uns. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschliesslich unsere AGB massgebend.
Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen des bestellten Programms erfüllen oder beinhalten.
Verzögert sich eine Leistung über den von uns zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 3 Wochen geltend gemacht werden; es sei denn, der Kunde weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für uns unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, insbesondere bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Epidemien wie SARS, Krieg, terroristischen Akten, Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf ihn über.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
V. Annahmeverzug
Wir sind berechtigt, für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns zu diesem Zwecke auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
Während der Dauer des Annahmeverzuges hat uns der Kunde als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis durch uns pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, mindestens jedoch sFr. 50.- zu bezahlen.
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm durch uns gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
VI. Garantie- bzw. Gewährleistung/Reparaturen
Wir gewährleisten dem Kunden, dass die von uns gelieferten Erzeugnisse (exklusive Softwareprogramme) im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind, welche die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Verschleissteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder.
Der Entscheid, ob ein Software-Programm auf einem beabsichtigten Computersystem lauffähig ist, unterliegt der ausschliesslichen Verantwortlichkeit des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die von uns gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und uns etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 5 Tagen (Datum Post- oder Mailaufgabe) schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge erlischt jeder Gewährleistungsanspruch des Kunden.
Vorbehältlich einer grobfährlässigen Vertragsverletzung durch uns lehnen wir jede Haftung für Schäden ab, die aus der Benutzung eines Software-Programms entstanden sind. Diese Haftungsentwehrung gilt insbesondere für Schäden aus Programmfehlern der nicht von uns hergestellten Software-Programme. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Datensicherung.
Sofern die Betriebs- und Wartungsanweisungen der NovaZona AG oder der Produktehersteller nicht befolgt werden, und wenn Änderungen (Hardware und Software) vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung unsererseits, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.
Die Garantiedauer sowie die Garantieleistungen für Hardware-Komponenten richten sich ausschliesslich nach den Spezifikationen der von uns abgegebenen Garantiekarte.
Wir sind im Falle einer Gewährleistungspflicht frei, entweder Ersatzlieferung oder Nachbesserung anzubieten. Bei Verwendung dieser AGB im kaufmännischen Verkehr sind wir ausserdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache überwiegend in unserem Verantwortungsbereich. Können defekte Hardware-Komponenten - z.B. infolge eines Technologiewechsels - nicht mehr oder nur unter unangemessenem Aufwand wieder beschafft werden, behalten wir uns vor, diese durch aktuelle, am Markt erhältliche Komponenten zu ersetzen. Wird dadurch die Hardware des Kunden oder Teile davon wesentlich aufgewertet - z.B. durch einen Wechsel auf neuen Technologien oder Standards-, sind wir berechtigt, dem Kunden diesen Mehrwert angemessen in Rechnung zu stellen. Ist eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch uns nicht möglich oder schlägt die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung durch uns zurückzuführen. Im Fall einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte nicht unserer Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät in der Originalverpackung und zusammen mit einer genauen Fehlerbeschreibung unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an uns zur Reparatur eingeschickt bzw. bei uns angeliefert wird. Die Transportkosten für Reparatureinsendungen bzw. Reparaturrücksendungen gehen zulasten des Kunden. Durch Reparatur oder Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten tritt keine neue Gewährleistungsfrist in Kraft. Ausgetauschte Teile, Baugruppen oder Geräte bleiben in unserem Eigentum. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fabrikneue Ersatzteile.
Nach einer Reparatur werden wir, soweit notwendig, die Betriebssystem-Software wieder auf das reparierte Gerät laden. Wir verwenden dabei - sofern möglich - dieselbe Version der Betriebssystem-Software, die zur Zeit des Verkaufes auf dem Gerät geladen war. Die Kunden sind verpflichtet, uns ihre Original-Softwareprogrammträger zur Verfügung zu stellen.
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bzw. Reparaturen lehnen wir jede Haftung für Datenverluste ab. Die zweckmässige Datensicherung ist ausschliessliche Aufgabe des Kunden. Das Sichern und Wiedereinlesen von Kundendaten durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Wir verrechnen unseren diesbezüglichen Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen und Tarifen.
VII. Gewerbliche Schutzrechte
Andere schriftlichen Abreden vorbehalten, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden sollten.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat dieser uns durch Anerkennung dieser AGB von sämtlichen Forderungen freigestellt, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
VIII.Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit uns abzutreten, es sei denn, dass wir einer Abtretung schriftlich zugestimmt haben.
IX. Haftungsbeschränkung
Allfällige Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. errichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
X. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverwendungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
XI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als unwirksam erweisen, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Geschäftsbedingungen und den Rechtsbeziehungen gemäss vorstehender Ziffer gilt der Gerichtsstand mit der kleinsten Entfernung zum Sitz der AG.